Andrea Melletat

Willkommen auf meiner Homepage

Andrea Melletat

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Über mich

Mein Name ist Andrea Melletat und ich bin Rechtsanwältin und allgemein beeidigte Dipl. Fachübersetzerin. Meine Schwerpunkte sind Aufenhalts-, Familien-, Straf- und internationales Vertragsrecht.

Durch meine Tätigkeit als allgemein beeidigte Übersetzerin für die Sprachen Englisch und Spanisch bin ich bereits seit 1990 mit Verträgen unterschiedlicher internationaler Rechtssysteme und deren Wirksamkeit vertraut. 2012 habe ich den Fachanwaltslehrgang im Familienrecht bestanden und mich erfolgreich zum Coach für Systemische und Familienaufstellungen ausbilden lassen.

Gerne berate ich Sie rund um Fragen zu den Themen Gewalt- und Opferschutz, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie Namensrecht und Adoption. Ebenso vertrete ich Sie gerichtlich als auch außergerichtlich bei strafrechtlichen Angelegenheiten.

Ich bin in Bürogemeinschaft mit dem Rechtsanwalt Thomas Melletat tätig.

Rechtsgebiete - Übersicht

Das Familienrecht regelt zentrale Lebensbereiche – von der Heirat über die Trennung oder Scheidung bis hin zu Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts, des Umgangs mit Kindern, des Betreuungsrechts sowie erbrechtlicher Angelegenheiten im familiären Kontext.

All diese Themen sind nicht nur rechtlich anspruchsvoll, sondern oft auch emotional stark belastet. Als Ihre rechtliche Ansprechpartnerin ist es mir deshalb ein besonderes Anliegen, Sie nicht nur fachlich kompetent, sondern auch menschlich sensibel zu begleiten.

Neben meiner juristischen Qualifikation habe ich eine Ausbildung zur systemischen Familienberaterin abgeschlossen. Das ermöglicht es mir, Sie auch dort zu unterstützen, wo das Gesetz an seine Grenzen stößt – zum Beispiel bei tiefgreifenden Konflikten, familiären Spannungen oder der Suche nach außergerichtlichen Lösungen.

Ich berate und begleite Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Eheverträge und rechtliche Gestaltung vor der Heirat
  • Trennung und Scheidung (einvernehmlich oder streitig)
  • Unterhaltsansprüche (Kindes-, Trennungs-, Ehegattenunterhalt)
  • Sorge- und Umgangsrecht (auch bei internationalen Beziehungen)
  • Gewaltschutz und Wohnungszuweisung
  • Betreuung und Vorsorgevollmachten
  • Erbrechtliche Fragestellungen mit familiärem Bezug

In vielen Fällen lässt sich durch frühzeitige und klar strukturierte Beratung ein gerichtliches Verfahren vermeiden oder zumindest entschärfen. Ich stehe Ihnen mit juristischem Know-how und psychologischem Gespür zur Seite – damit Sie wieder Klarheit und Handlungssicherheit gewinnen.

Sprechen Sie mich an – ich begleite Sie durch diese besondere Lebenssituation.

Ganz gleich, ob Sie einer Straftat beschuldigt werden oder selbst Opfer einer Straftat geworden sind – ich stehe Ihnen entschlossen zur Seite. Strafrechtliche Verfahren sind für alle Beteiligten belastend. Umso wichtiger ist eine kompetente rechtliche Begleitung von Anfang an.

Bereits im Ermittlungsverfahren lassen sich durch Akteneinsicht bei Polizei und Staatsanwaltschaft wichtige Weichen stellen. Häufig treten dabei Verfahrensfehler, Widersprüche oder Beweislücken zutage, die eine neue rechtliche Bewertung ermöglichen – bis hin zur Einstellung des Verfahrens.

Ich berate und vertrete Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Strafverteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Anklage wegen Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Verkehrsdelikten u. a.
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
  • Jugendstrafrecht
  • Strafanzeigen, Nebenklage und Opferschutz
  • Haftfragen und Pflichtverteidigung

Als erfahrene Strafverteidigerin stehe ich Ihnen mit Sachverstand, Diskretion und klarer Strategie zur Seite – vom ersten Verdacht bis zur Gerichtsverhandlung.

Sie haben eine Vorladung erhalten oder stehen unter Verdacht?
Zögern Sie nicht – je früher Sie anwaltliche Unterstützung erhalten, desto besser sind Ihre Chancen auf ein faires Verfahren.

„Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Dieses Grundprinzip des Vertragsrechts gilt international. Doch in der Praxis zeigt sich: Nicht jede Klausel, die in einem Land rechtlich wirksam ist, wird auch im Ausland anerkannt. Gerade bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen kommt es regelmäßig zu Problemen mit der Durchsetzbarkeit von AGB, Gerichtsstandvereinbarungen oder Haftungsausschlüssen.

Ich berate Sie umfassend zur Gestaltung und rechtlichen Absicherung internationaler Verträge – ob in deutsch-englischer, deutsch-japanischer oder anderer Konstellation. Dabei kläre ich mit Ihnen unter anderem:

    • Welche Vertragsklauseln im internationalen Rechtsverkehr wirksam sind und welche nicht
    • Wie Sie Haftungsrisiken rechtswirksam begrenzen können
    • Welche Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln sinnvoll und durchsetzbar sind
    • Was bei der Verwendung von AGB in verschiedenen Rechtssystemen zu beachten ist
    • Wie Sie Verträge sprachlich und rechtlich mehrsprachig und wirksam formulieren

Internationale Verträge erfordern Erfahrung, Fingerspitzengefühl, als auch einen klaren Blick für rechtliche Unterschiede zwischen den Ländern. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Verträge rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.

Sprechen Sie mich gerne an – ich freue mich darauf, Sie zu beraten.


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Dann informieren Sie sich hier über die Übersetzungsdienste von Transquick Language Services.

Mitgliedschaften

Rechtsanwaltskammer Celle und Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)

 

Kontakt

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    Häufig gestellte Fragen

    Kommt das in mein Führungszeugnis?

    Insbesondere jugendliche Straftäter und Straftäterinnen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, befürchten, dass ihr Fehlverhalten dokumentiert wird und im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht.

    In einem Führungszeugnis, das für private Zwecke ausgestellt wird (z.B. einer Arbeitsplatzbewerbung) gilt, dass die alleinige Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln von bis zu 90 Tagessätzen nicht eingetragen wird. Handelt es sich dagegen um die zweite Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln, wobei die jeweilige Verurteilung mit einer Geldstrafen von 30 Tagessätzen ausgesprochen wurde, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ab Rechtskraft des Urteils in das Führungszeugnis aufzunehmen.

    Eine Frage, die sich jede(r) hiervon Betroffene unweigerlich stellt. Eine Scheidung kann teuer werden. Denn diese kann nur von einem Familiengericht rechtskräftig beschlossen werden, so dass zum Einem Gerichtskosten anfallen. Daneben muss mindestens ein Scheidungsanwalt/eine Scheidungsanwältin vor Gericht tätig werden, der/die auch bezahlt werden muss. Herrscht dann noch zwischen den Ehegatten ein erbitterter Streit über zahlreiche Folgesachen wie etwa Unterhalt, Zugewinnausgleich, Verbleib in der Ehewohnung bzw. gemeinsam erworbenen Immobilie, Hausrat und Kindschaftssachen, sind die Kosten der Scheidung nach oben quasi offen.

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen jedoch nur die Gerichtskosten und Anwaltskosten an. Diese richten sich nach dem Einkommen der Eheleute und dem Wert für den Versorgungsausgleich.